Krankenkassen, Prävention und der Stand der Eutonie

Mit der Vereinbarung zwischen dem Berufsverband DEBEGA und der Krankenkasse Securvita ist ein Schritt getan zu einer offiziellen Anerkennung.

Die Vereinbarung enthält die Bedingungen für die Durchführung von 8 Eutonie-Einheiten:

  1. Die Kursleiter/innen sind Mitglieder des Berufsverband DEBEGA und haben durch Fortbildung das Zertifikat für Eutonie-Prävention erlangt.
  2. Methodischer Aufbau der Kurse und verantwortliche Weitergabe der Eutonie  G. A.
  3. Praktischer Bezug zum Alltag der Teilnehmer/innen
  4. Vermittlung von Selbsterfahrung und Reflektion
  5. Evaluation durch Fragebögen 

Am Ende der Prävention erhalten die Kursteilnehmer/innen eine CD mit Anleitungen zum selbständigen Üben.

Die Securvita KK erstattet ihren Mitgliedern die Kosten für einen Eutonie-Präventions-Kurs mit 8 Übungseinheiten bis zu 160 €.

Andere Krankenkassen sind bereit, die Eutonie in ihre Präventionsangebote aufzunehmen.
Leider hat der Spitzenverband der Krankenkassen eine Anerkennung der Methode Eutonie Gerda Alexander nicht zugestimmt mit dem Verweis auf den fehlenden wissenschaftlichen Beweis ihrer Wirksamkeit.

Sie beanstandet auch den pädagogischen Ansatz in der Vermittlung der Methode:

  • Die Eutonie versteht einen Lernprozess (Pädagogik) als Heilung, eine Heilung (Therapie) als Lernprozess.
  • Gerda Alexanders empirische Erfahrungen und methodischen Grundlagen sind inzwischen weitgehend wissenschaftlich bestätigt worden.

Zur Anerkennung der Gerda-Alexander-Schule e. V. als An-Institut der Steinbeis-Universität wurden Ausbildungsmodule und eine Methodenbeschreibung erstellt.

Die Kooperation mit der Steinbeis-Universität  ermöglicht den Absolventen, an dem Studiengang der Steinbeis-Universität Komplementäre Therapien teilzunehmen. Für den Studiengang zum Bachelor of Science werden für die Ausbildung in Eutonie-Pädagogik und Eutonie-Therapie 60 Credit Points angerechnet.

Mit diesem aktuellen Stand der Eutonie Gerda Alexander wird der Berufsverband DEBEGA einen neuen Antrag an den Spitzenverband der Krankenkassen auf Anerkennung stellen.